Unsere Kooperationen

Konzeptionär für betriebliche Versorgungswerke.

Gemeinsam mit der DG-Gruppe und den insgesamt 171 Fachberatern beraten wir mittelständische Unternehmen jeglicher Größenordnung. Über 3.000 Firmenkunden haben der DG-Gruppe bereits ihr Vertrauen geschenkt.

Die DG-Gruppe steht für breite Finanzkompetenz unter einem Dach.

Möglich machen dies ihre strategisch zusammenarbeitenden spezialisierten Bereiche. Als unabhängiger Dienstleistungspartner steht die DG-Gruppe für die erfolgreiche Umsetzung komplexer Beratungskonzepte für Unternehmen und deren Belegschaften und bietet nachhaltige Betreuung.

Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist das Kernthema der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung. Von Zeitwertkonten über die Entgeltumwandlung bis hin zur Pensionszusage berät sie Unternehmen und deren Mitarbeiter bei der Ausgestaltung dieser wichtigen Säule der Altersvorsorge.

Die DG-Clearingstelle
Die Einrichtung der Clearingstelle erlaubt Unternehmen nicht nur die Integration bestehender und zukünftiger Versorgungszusagen. Sie übernimmt darüber hinaus auch die Verwaltung und Interessenvertretung für den Arbeitgeber. Für neu gewonnene Mitarbeiter mit bestehenden bAV-Verträgen bringt dies den Vorteil und die Sicherheit eines unterbrechungsfreien Aufbaus der gewünschten Versorgungsziele. Für Unternehmen bedeutet die Clearingstelle eine deutliche Entlastung der Personalabteilung im Umgang mit den Anforderungen der betrieblichen Altersversorgung. Nur noch ein Ansprechpartner und ein Prozess in allen Belangen der betrieblichen Altersversorgung.

Die DGEO – Die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung
Die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung ist spezialisiert auf kostenoptimierte Lösungen im Bereich Vergütung und Bezahlung. Mit Lohnersatzbausteinen erschließt sie Mehrwerte für Unternehmen und Mitarbeiter. Sie erlauben es, die reguläre Vergütung durch sozialversicherungsfreie, steueroptimierte Vergütungsbestandteile zu ergänzen. Damit erhalten Unternehmen ein erstklassiges Instrument, um im Personalmarketing beim Arbeitnehmer zu punkten (Employer-Branding). Unter Berücksichtigung von Arbeits- und Steuerrecht realisiert sie bestmögliche Einsparungen für den Arbeitgeber und einen deutlichen Mehrwert für den Arbeitnehmer.
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