Betriebliche Altersvorsorge

plusrente

„Wir konzipieren individuelle, maßgeschneiderte und professionelle Lösungen der betrieblichen Alters- /Gesundheitsvorsorge sowohl für Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen und deren geschäftsführende Gesellschafter (GGF-Versorgung).“

„Wir sind nicht der Partner in der betrieblichen Vorsorge für jedes Unternehmen. Wenn Ihnen aber Nachhaltigkeit und Ihr Employer -Branding wichtig sind, stehen wir Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung und unserer digitalen Manufaktur zur Seite.“

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

• Imagegewinn für das Unternehmen
• Einsparung von Lohnnebenkosten
• Motivation und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern – hierdurch Vermeidung hoher Fluktuationskosten
• relativ aufwandsneutral und verwaltungsarm (je nach Gestaltungsform)
• Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
• Selbstbestimmtheit bei Auswahl des Durchführungsweges
• Individuelle Konzepte und günstige Konditionen bei Gruppenverträgen möglich
• keine Ausweisung in der Unternehmensbilanz (je nach Gestaltungsform)
• Steuerersparnis – die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
• Risikoentlastung – das Versorgungsrisiko liegt beim Versicherungsunternehmen
• Verbesserung der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
• Sozialkompetenz und Mitarbeiterverantwortung – dadurch hohe Attraktivität

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer

• Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein
• Sicherheit bei Arbeitslosigkeit (grundsätzlich keine Anrechnung auf ALG II)
• Hohe Rentabilität durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
• Kostenneutrale Ergänzung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge
• Hohe Flexibilität bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitgeberwechsel
• Absicherung der Familie und Hinterbliebenen
• Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zur Sicherung der persönlichen Altersvorsorge
• Flexibilität bei Ausscheiden aus dem Betrieb – Vertrag kann mitgenommen werden
• Reduzierung der Versorgungslücke im Alter

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