Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente, auch Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup), ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die steuerlich begünstigt ist. Sie wurde 2005 eingeführt und steht neben der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester-Rente und dem klassischen Modell der privaten Rentenversicherung. Rürup-Verträge kommen meist in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung daher. Steuerlich zählt die Basisrente zur ersten Säule der Altersvorsorge.

Wer kann eine Basisrente abschließen?

  • Selbstständige, die weder der gesetzlichen Rentenversicherung noch einem berufsständischen Versorgungswerk angehören
  • Freiberufler/innen, die Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgung sind (z. B. Anwälte oder Ärzte)

Darüber hinaus kann jeder seine bestehende Basisversorgung mit einem Rürup-Vertrag aufstocken.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Finanzielle Entlastung durch staatliche Förderung
  • Beiträge können in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden
  • Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Sicherheit) während der Ansparzeit
  • Hohe Rendite-Chancen an der Börse
  • Auszahlung einer lebenslang garantierten Rente
  • Keine Gesundheitsprüfung

Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente sind Basisrenten stets zu verrenten, also als lebenslange Rente auszuzahlen.

Hinweis: Diese Altersvorsorge muss laut Gesetz mindestens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres bestehen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Staatliche Förderung

Besonders besserverdienende Selbstständige und Angestellte sollten die Möglichkeit der staatlichen Förderung nutzen.

Denn wenn Sie viel Steuern zahlen, können Sie auch viel Steuern sparen. Die Aufwendungen für die Basisrente können Sie jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen.