Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) regelt in Deutschland die fünf Formen der

betrieblichen Zusatzrenten. Zusätzlich regelt es die Voraussetzungen, unter denen die Arbeitnehmer ihre Betriebsrentenanwartschaft im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder einer Insolvenz des Arbeitsgebers behalten.

Der rechtlich verbindliche Gesetzestext ist nur in gedruckter Fassung im Bundesgesetzblatt (BGBI) enthalten.