Das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrRSG) stärkt die betriebliche Altersvorsorge,
insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Es ist ein Reformpaket mit dem Ziel einer Verbreitung der betrieblichen
Altersvorsorge. Es werden neue Förderungsmaßnahmen und zusätzliche Vorteile geschaffen, u. a. auch ein Anreiz für Beschäftigte mit
geringem Einkommen. Die betriebliche Altersvorsorge macht Unternehmen dadurch viel attraktiver und profitieren von einer verbesserten
Mitarbeiterbindung und -akquise.
Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf einen Blick:
✔ verbesserte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (z. B. verpflichtender Arbeitgeberzuschuss – seit 01.01.2019)
✔ Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge
✔ betriebliche Altersvorsorge per Tarifvertrag (Sozialpartnermodell)