GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz 2020

Das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ entlastet diejenigen, die zusätzlich für’s Alter vorsorgen möchten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legt die Bundesregierung eine Möglichkeit zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge vor. Ab dem 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag für Leistungen der betrieblichen Alters-vorsorge eingeführt werden, um versicherungspflichtige Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten finanziell zu entlasten.

Dank des neuen Freibetrags hat sich eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge noch nie so gelohnt wie jetzt!

Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, soll nicht dafür bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar. […] Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge und machen sie attraktiver für die jüngeren Generationen.“

– Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Wir beraten Sie gerne zu individuellen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.

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Hier geht’s zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.