Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Teil des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland. Es wird zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und

der Privaten Krankenversicherung (PKV) unterschieden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung gilt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als erste Säule der deutschen Sozialversicherung. Sie ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch

(SBG V) geregelt. In erster Linie dient die gesetzliche Krankversicherung der Absicherung gegen krankheitsbedingten Leistungsausfall und sichert eine Lohnersatzleistung. Später kam auch die Erstattung von Behandlungskosten dazu. Nach § 1 SGB V lautet die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung wie folgt: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ Die Träger der GKV sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Alle Beschäftigten, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Bezieher von Leistungen der GRV und des Arbeitslosengeld I und II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Private Krankenversicherung

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt bei der privaten Krankenversicherung (PKV) das Versicherungsverhältnis nicht kraft Gesetzes, sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande. Die private Krankenversicherung wird von privatrechtlichen Unternehmen wie Aktiengesellschaften (AG) oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) betrieben. Die Krankenversicherung wird in der privaten Krankversicherung durch einen Vertrag abgeschlossen, der den/die Versicherungsnehmer/in zur Zahlung der vereinbarten Beträge verpflichtet und ihm/ihr das Recht auf die Vertragsleistungen gewährt.

Innerhalb der privaten Krankenversicherung kann zwischen einer Vollversicherung, die die gesamten Krankheitskosten absichert, und einer Zusatzversicherung, die zusätzliche Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung absichert, unterschieden werden. Personen, die für eine private Krankenversicherung in Frage kommen, sind Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind wie z. B. Beamte, Richter, Freiberufler oder Arbeiter/innen und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.